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KBV Richtlinie

 

Verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit

Hinter der Richtlinie steht der Gesetzgeber. Im Digitale-Versorgung-Gesetz beauftragt er die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) damit, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Darin sollen die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt sein.

Weitere Anforderungen an die Richtlinie:

  • Sie muss im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und jährlich aktualisiert werden.
  • Sie soll nach dem Stand der Technik Sicherheitsanforderungen an Arzt- und Psychotherapeutenpraxen festlegen. Dabei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, Organisation und Personal, IT-Systeme, Anwendungen und Dienste oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen.

Weitere Richtlinie für IT-Dienstleister

Der Gesetzgeber hat eine weitere Richtlinie beauftragt: Diese soll die Zertifizierung von Dienstleistern regeln, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen.

Richtlinien gelten ab Januar 2021

Beide Richtlinien wurden von der KBV-Vertreterversammlung am 16. Dezember 2020 beschlossen und gelten ab 1. Januar 2021. Somit kann die Zertifizierung von Dienstleistern theoretisch im Januar starten. Aufgrund der aktuellen Lage können Vor-Ort-Zertifizierungen von Dienstleistern jedoch voraussichtlich erst ab Februar 2021 erfolgen. Hiervon nicht betroffen ist die Erlangung von Kreuzzertifizierungen.